Pressemitteilung

Hafke: Hauseigentümern droht Millionen-Belastung

Wenn in Wuppertal eine Straße neu gebaut wird, werden die Anlieger an den entstandenen Kosten beteiligt. Teilweise werden Rechnungen aber erst Jahrzehnte später gestellt. Die schwarz-grüne Landesregierung hat nun das Beitragsrecht für Straßenerschließungen geändert – das wird Hauseigentümer in Wuppertal und ganz Nordrhein-Westfalen mit Hunderten Millionen Euro belasten.

„Gerade für junge Familien, welche es oftmals in ein Neubaugebiet zieht, ist das katastrophal. Sie erfüllen sich den Traum vom Eigenheim, dann kommt die böse Überraschung – eine fette Rechnung von der Stadt. Mitunter trifft es dann gar nicht mehr die ersten Eigentümerinnen und Eigentümer. Die haben ihr Haus schon oftmals wieder verkauft. Hier sehen wir die Landesregierung in der Pflicht, für Planungssicherheit für junge Familien und Hauseigentümer zu sorgen“, so Marcel Hafke, Wuppertaler Landtagsabgeordneter und Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Landtagsfraktion.

„Auch langjährige Anwohnerinnen und Anwohner kann es treffen, nicht selten geht es dann an die ersparte Altersvorsoge. Es gibt Berichte aus Nordrhein-Westfalen, dass Rechnungen erst 60 Jahre nach Fertigstellung der Straße zugestellt wurden. Und wir sprechen hier von geschätzten Belastungen in Höhe von Hunderten Millionen Euro für die Bürgerinnen und Bürger in Wuppertal und Nordrhein-Westfalen. Dass die Landesregierung erneut eine Entscheidung trifft, welche zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger ausfällt, halte ich für einen Skandal. Gerade in der jetzigen Zeit, wo die finanzielle Belastung durch die Inflation und die Energiekrise schon enorm ist.

Um die Anwohnerinnen und Anwohner zu entlasten, fordern wir Freie Demokraten knappe bürgerfreundliche Verjährungsfristen. Wenn in der freien Wirtschaft eine Rechnung nicht nach drei Jahren gestellt wird, dann ist diese verjährt. Wir fordern deshalb eine Rechnungsstellung von maximal 10 Jahren ab der Vorteilslage an die Anwohnerinnen und Anwohner und eine maximale Zahlungspflicht bis 25 Jahre ab dem Spatenstich. Genau diese Verjährungsfrist wurde unter FDP-Beteiligung vor gut einem Jahr ins Gesetz geschrieben. Es sollte  im Interesse der Landesregierung sein, die Bürgerinnen und Bürger zu entlasten. Sie haben ein Recht darauf zu wissen, wann und in welcher Höhe sie zur Kasse gebeten werden“, so Hafke.

Download Pressemitteilung 30.03.2023